(16.03.2010)Auch Mitarbeitern, die aufgrund eines pauschal besteuerten 400-Euro-Vertrages beschäftigt werden, ist der tarifliche Stundenlohn zu zahlen. So entschied das Arbeitsgericht Bielefeld (Az: 1 BV 1/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt. Durchklicken - Das sind die schlimmsten... mehrBusiness; Arbeitsrecht; Arbeit und Beruf; Tarife; Diskriminierung