(23.07.2009)Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter darf der Betriebsrat mitbestimmen - das gilt auch bei Ein-Euro-Jobbern oder Zeitarbeitern. So darf der Betriebsrat in Firmen mit mehr als zwanzig wahlberechtig... mehrBusiness; Arbeitsrecht; Mitbestimmung; Betriebsrat; Ein-Euro-Jobs